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Die Rechte...
Sobald du mit OnlyFans regelmäßig Geld verdienst, wird das Finanzamt zum Thema. Viele Creatorinnen schieben Steuern und Gewerbeanmeldung vor sich her, weil die Regeln kompliziert wirken. Dabei sind die wichtigsten Schritte überschaubar, wenn du sie von Anfang an richtig angehst.
In diesem Guide erfährst du, ob du für OnlyFans ein Gewerbe anmelden musst, welche Steuern auf deine Einnahmen anfallen, was die Kleinunternehmerregelung bedeutet und wie es mit der Umsatzsteuer aussieht.
Hinweis: Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die Rechtslage in Deutschland (Stand 2026). Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Einnahmen aus OnlyFans sind in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn du nebenberuflich arbeitest.
- Bei regelmäßigen Einnahmen musst du in der Regel ein Gewerbe anmelden und dich beim Finanzamt erfassen lassen.
- Einkommensteuer fällt an, sobald dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro).
- Gewerbesteuer zahlst du erst bei einem Gewinn über 24.500 Euro im Jahr.
- OnlyFans meldet Einnahmen von Creatorn an die Finanzbehörden.
Muss man OnlyFans versteuern?
Ja. Alles, was du über OnlyFans verdienst, ist steuerpflichtiges Einkommen: Abos, Pay-per-View-Inhalte, Trinkgelder und Custom Content. Es spielt keine Rolle, dass OnlyFans ein ausländisches Unternehmen ist. Entscheidend ist dein Wohnsitz. Wohnst du in Deutschland, versteuerst du deine Einnahmen auch hier.
Ein häufiger Irrtum: „Ich verdiene ja nur nebenbei ein bisschen, das muss ich nicht angeben.“ Auch kleine Beträge gehören in die Steuererklärung. Ob am Ende tatsächlich Steuern anfallen, hängt von deinem Gewinn und deinem Gesamteinkommen ab. Melden musst du die Tätigkeit trotzdem.
Meldet OnlyFans deine Einnahmen an das Finanzamt?
Ja, davon solltest du ausgehen. Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) müssen digitale Plattformen die Einnahmen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden. Das Finanzamt kann deine OnlyFans-Einnahmen also mit deiner Steuererklärung abgleichen.
Wer seine Einnahmen nicht angibt, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Es lohnt sich deshalb, die Tätigkeit von Anfang an korrekt anzumelden.
OnlyFans Gewerbe anmelden: Muss das sein?
Wenn du regelmäßig und mit Gewinnabsicht auf OnlyFans aktiv bist, gilt das in der Regel als selbstständige, gewerbliche Tätigkeit. Dann musst du ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch, wenn du OnlyFans nur nebenberuflich betreibst.
Gewerbe oder freiberuflich?
Manche Creator fragen sich, ob sie als Freiberufler gelten und damit kein Gewerbe brauchen. Freiberuflich sind nach dem Einkommensteuergesetz nur bestimmte Tätigkeiten, zum Beispiel künstlerische oder schriftstellerische Arbeit. OnlyFans-Tätigkeiten werden von den Finanzämtern meist als gewerblich eingestuft, weil der Verkauf von Inhalten und die Vermarktung im Vordergrund stehen. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Eine feste Umsatzgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob du die Tätigkeit dauerhaft und mit der Absicht ausübst, Geld zu verdienen. Das ist bei OnlyFans in der Regel ab dem Moment der Fall, in dem du ein Creator-Profil mit Bezahlinhalten startest. Am besten meldest du das Gewerbe deshalb zu Beginn deiner Tätigkeit an, nicht erst, wenn die Einnahmen steigen.
So meldest du ein Gewerbe für OnlyFans an
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Das geht in vielen Städten online. Die Gebühr hängt von deiner Gemeinde ab und liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich.
- Tätigkeit beschreiben: Eine neutrale Beschreibung wie „Erstellung und Vertrieb digitaler Inhalte“ ist üblich. Du musst nicht „OnlyFans“ angeben.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Nach der Gewerbeanmeldung meldest du dich innerhalb eines Monats über ELSTER beim Finanzamt. Dort gibst du unter anderem deinen erwarteten Gewinn an und entscheidest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
- Steuernummer erhalten: Das Finanzamt teilt dir anschließend deine Steuernummer mit.
Einen offiziellen Überblick über die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit findest du im Existenzgründungsportal des Bundes.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer: Was ist der Unterschied?
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt:
- Kleingewerbe beschreibt ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Für die meisten OnlyFans-Creatorinnen trifft das zu. Mit Steuern hat der Begriff direkt nichts zu tun.
- Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Er regelt, ob du Umsatzsteuer berechnen musst (mehr dazu unten).
Du kannst also ein Kleingewerbe haben und gleichzeitig Kleinunternehmer sein, musst es aber nicht.
Welche Steuern fallen bei OnlyFans an?
Für Creatorinnen in Deutschland sind vor allem drei Steuern relevant.
Einkommensteuer
Dein Gewinn aus OnlyFans wird zu deinem übrigen Einkommen addiert, zum Beispiel zu deinem Gehalt aus einem Hauptjob. Auf die Summe zahlst du Einkommensteuer, sobald dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro für Alleinstehende.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen und liegt zwischen 14 und 45 Prozent. Wichtig: Versteuert wird nur dein Gewinn, also deine Einnahmen abzüglich deiner Betriebsausgaben.
Gewerbesteuer
Als Gewerbetreibende bist du grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Für Einzelunternehmen gibt es aber einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Liegt dein Gewinn darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer. Liegt er darüber, hängt die Höhe vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Ein Teil der Gewerbesteuer wird auf deine Einkommensteuer angerechnet.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist bei OnlyFans ein Sonderfall. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
OnlyFans und Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer stellt sich die Frage, wem du deine Leistung eigentlich erbringst: deinen Fans oder OnlyFans?
Der Europäische Gerichtshof hat dazu 2023 entschieden (Urteil vom 28.02.2023, C-695/20, Fenix International). Danach gilt die Plattform als Leistungserbringerin gegenüber den Fans. Du als Creatorin erbringst deine Leistung also an OnlyFans, genauer an das Betreiberunternehmen Fenix International Ltd. mit Sitz in Großbritannien.
Für dich bedeutet das in der Regel: Du stellst gegenüber deinen Fans keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung, und die Umsatzsteuer auf die Abos wird von der Plattform abgewickelt. Wie du deine Umsätze an OnlyFans konkret in Rechnungen und in der Umsatzsteuervoranmeldung behandelst, solltest du mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären. Hier kommt es auf die Details deines Einzelfalls an.
Kleinunternehmerregelung für OnlyFans Creator
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, solange deine Umsätze klein genug sind. Seit 2025 gelten diese Grenzen:
ZeitraumUmsatzgrenze (netto)Vorjahrhöchstens 25.000 EuroLaufendes Jahrhöchstens 100.000 Euro
Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab diesem Umsatz. Ob sich die Regelung für dich lohnt, hängt auch davon ab, wie hoch deine Ausgaben sind. Als Kleinunternehmerin kannst du die Vorsteuer aus deinen Einkäufen nicht zurückholen.
Betriebsausgaben: Was du von der Steuer absetzen kannst
Versteuert wird nur dein Gewinn. Deshalb lohnt es sich, alle Ausgaben für deine OnlyFans-Tätigkeit zu sammeln und mit Belegen zu dokumentieren. Typische Betriebsausgaben sind:
- Technik: Kamera, Smartphone, Ringlicht, Mikrofon, Laptop, Software
- Content-Produktion: Outfits, Requisiten, Location-Miete
- Kommunikation: anteilige Kosten für Internet und Handyvertrag
- Arbeitsplatz: Homeoffice-Pauschale oder anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer
- Marketing: Werbung und Promotion-Tools
- Dienstleister: Agenturprovisionen, Steuerberatung, Buchhaltungssoftware
- Weiterbildung: Kurse und Fachliteratur zu deiner Tätigkeit
Die 20 Prozent, die OnlyFans von deinen Einnahmen einbehält, verringern ebenfalls deinen Umsatz. Wie die Auszahlung genau funktioniert, erklären wir im Artikel zur OnlyFans Auszahlung.
Buchhaltung und Steuererklärung
Als Selbstständige musst du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Für die meisten Creatorinnen reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der du deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst.
Damit das am Jahresende kein Chaos wird, helfen drei Gewohnheiten:
- Getrenntes Konto: Nutze für deine OnlyFans-Einnahmen und -Ausgaben ein eigenes Bankkonto.
- Belege sofort ablegen: Speichere jede Rechnung digital, sobald sie anfällt.
- Rücklagen bilden: Lege einen festen Teil deiner Einnahmen für Steuern zurück. Viele Steuerberater empfehlen als Faustregel rund 30 Prozent des Gewinns.
Nach der ersten Steuererklärung setzt das Finanzamt häufig Vorauszahlungen fest. Dann zahlst du vierteljährlich Steuern auf deinen erwarteten Gewinn. Ohne Rücklagen kann das schnell eng werden.
Lohnt sich ein Steuerberater für OnlyFans?
Spätestens wenn deine Einnahmen regelmäßig steigen, ist ein Steuerberater sinnvoll. Gerade bei der Umsatzsteuer und der Einordnung deiner Tätigkeit gibt es Fragen, die sich nur im Einzelfall beantworten lassen. Achte bei der Auswahl darauf, dass die Kanzlei Erfahrung mit Content Creatorn oder Online-Selbstständigen hat. Die Kosten für die Steuerberatung kannst du als Betriebsausgabe absetzen.
Muss ich OnlyFans meinem Arbeitgeber melden?
Wenn du angestellt bist und OnlyFans nebenbei betreibst, kommt es auf deinen Arbeitsvertrag an. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Ob du dabei konkret „OnlyFans“ nennen musst, hängt von den Regelungen in deinem Vertrag ab. Meist reicht eine allgemeine Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit.
Wichtig ist außerdem, dass die Nebentätigkeit nicht mit deinem Hauptjob kollidiert, etwa zeitlich oder bei Wettbewerb. Wenn du überlegst, OnlyFans irgendwann hauptberuflich zu machen, findest du dazu mehr in unserem Artikel OnlyFans hauptberuflich: Wann lohnt sich der Wechsel?.
Häufige Fehler bei OnlyFans Steuern
Fazit
OnlyFans-Einnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig, und bei regelmäßiger Tätigkeit brauchst du ein Gewerbe. Wenn du dein Gewerbe von Anfang an anmeldest, deine Ausgaben dokumentierst und Rücklagen bildest, bleibt das Thema Steuern gut beherrschbar. Für die Umsatzsteuer und alle Fragen zu deinem Einzelfall lohnt sich ein spezialisierter Steuerberater. Bei ANIK Studios übernehmen wir für unsere Creatorinnen auch die Kosten der Steuerberatung.
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